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Das JKI hat zum 01.04.2024 die JKI Checklisten für Mais, Raps, Zuckerrübe, Gemüse und Getreide sowie die Prüfrichtlinie 5-1.1 aktualisiert. Die Dokumente treten zum 01.06.2024 in Kraft. SeedGuard wird in Kürze die daran angepassten SeedGuard Dokumente veröffentlichen und Teilnehmer und Zertifizierungsstellen über die Änderungen informieren. 

Betreiber von Getreidebeizstellen haben ab 01.08.2021 die Möglichkeit – neben den reinen für die JKI Listung relevanten Kriterien zur Staubminderung – über SeedGuard gleichzeitig auch die Anforderungen an die Saatgutqualität prüfen zu lassen. Neben inhaltlichen und redaktionellen Änderungen der bekannten SeedGuard-Getreidecheckliste wurden dabei die Kriterien an die Saatgutqualität in einem weiteren, freiwillig zu überprüfenden Modul mit in die Checkliste aufgenommen.

Das neue Modul Saatgutqualität beinhaltet sowohl alle Kriterien des QSS-Leitfadens (Modul 1), welcher vom GFZS und Vertretern der Getreidebranche überarbeitet wurde, als auch weitere Anforderungen an die Vermehrerauswahl und das Reklamationsmanagement. Somit deckt dieses Modul die Kriterien der Qualitätssicherungssysteme QSS („QSS Modul 1“) und QualityPlus (KWS System) 1:1 ab und wird von diesen Prüfsystemen vollumfänglich anerkannt.

Gemeinsam ist es der Branche und SeedGuard gelungen, Mehrfach-Auditierungen zukünftig überflüssig zu machen. Neben einem geringeren Auditierungsaufwand könnten sich zudem Kostenvorteile für die Getreidebeizstellen ergeben.

Die SeedGuard Systemgrundsätze und Checklisten sind redaktionell und inhaltlich überarbeitet und stehen unter der Rubrik  "Systemdokumente" zum Download bereit. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier sowie unter der Rubrik  "Systemdokumente" und "Checklisten". Die neuen Dokumente treten zum 01.08.2021 in Kraft.

Alle stationären und mobilen Beizgeräte (Z-Saatgut und Nachbau) müssen im Rahmen der amtlichen Beizgerätekontrolle bis 31.12.2020 durch eine amtliche Kontrollstelle bzw. amtlich anerkannte Kontrollperson gemäß PflSchGerätV erstmals auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden. Bei erfolgreicher Prüfung wird am Beizgerät eine amtliche Prüfplakette angebracht. Beizgeräte, die der vorgeschriebenen amtlichen Prüfung nicht unterzogen werden oder die Prüfung nicht bestehen, dürfen gemäß § 6 der PflSchGerätV ab 01.01.2021 nicht mehr zur Beizung eingesetzt werden (Verwendungsverbot und ggf. Bußgeld). Sofern noch nicht erledigt, kann die Prüfung parallel im Rahmen der turnusmäßigen System- oder Spotaudits vor Ort erfolgen, sofern der zuständige SeedGuard Auditor eine amtliche Anerkennung als Kontrollperson zur Beizgeräteprüfung besitzt. Selbstverständlich kann die Beizgerätekontrolle auch unabhängig von einem SeedGuard Audit durchgeführt werden. In SeedGuard gilt das Kriterium „Beizgerätekontrolle“ ab 01.01.2021 als k.o. Kriterium.

Kontaktlinks zu anerkannten Kontrollbetrieben:

HInweis: Die Kontrollbetriebe sind zwar in dem jeweils zuständigen Bundesland angemeldet, die Kontrolleure können aber bundesweit tätig werden.

Kontrollbetriebe NRW

Kontrollbetriebe Rheinland Pfalz

Kontrollbetriebe Bayern

Kontrollbetriebe in Hessen

Kontrollbetriebe in Schleswig-Holstein

anerkannte QSS Auditoren (exclusiv nur für Aufbereiter, die am QSS System teilnehmen)

anerkannte Kontrollpersonen der SGS Germany GmbH


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