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Betreiber von Getreidebeizstellen haben ab 01.08.2021 die Möglichkeit – neben den reinen für die JKI Listung relevanten Kriterien zur Staubminderung – über SeedGuard gleichzeitig auch die Anforderungen an die Saatgutqualität prüfen zu lassen. Neben inhaltlichen und redaktionellen Änderungen der bekannten SeedGuard-Getreidecheckliste wurden dabei die Kriterien an die Saatgutqualität in einem weiteren, freiwillig zu überprüfenden Modul mit in die Checkliste aufgenommen.

Das neue Modul Saatgutqualität beinhaltet sowohl alle Kriterien des QSS-Leitfadens (Modul 1), welcher vom GFZS und Vertretern der Getreidebranche überarbeitet wurde, als auch weitere Anforderungen an die Vermehrerauswahl und das Reklamationsmanagement. Somit deckt dieses Modul die Kriterien der Qualitätssicherungssysteme QSS („QSS Modul 1“) und QualityPlus (KWS System) 1:1 ab und wird von diesen Prüfsystemen vollumfänglich anerkannt.

Gemeinsam ist es der Branche und SeedGuard gelungen, Mehrfach-Auditierungen zukünftig überflüssig zu machen. Neben einem geringeren Auditierungsaufwand könnten sich zudem Kostenvorteile für die Getreidebeizstellen ergeben.

Wie erfolgen die Registrierung und Auditierung?

Bereits in SeedGuard zertifizierte Getreidebeizstellen können den Zertifizierungsantrag auf das Modul „Saatgutqualität“ erweitern. Betroffene Beizstellen nehmen hierzu direkt Kontakt mit SeedGuard und ihrer jeweils zuständigen Zertifizierungsstelle auf. Das Audit des Moduls „Saatgutqualität“ erfolgt dann mit der nächsten anstehenden oder ggf. freiwillig vorgezogenen SeedGuard-Folgezertifzierung

Die Anmeldung neuer Beizstellen erfolgt, wie gehabt, online über das Registrierungsportal www.seedguard.eu/registrierung. Hier kann zukünftig dann auch ausgewählt werden, ob das Modul „Saatgutqualität“ mit zertifiziert werden soll.

In einem Audit werden dann die Kriterien „SeedGuard“ sowie „Saatgutqualität“ geprüft und unabhängig voneinander bewertet. Die Gültigkeit des bestandenen Moduls „Saatgutqualität“ besteht analog der Gültigkeit des SeedGuard-Zertifikats für max. 3 Jahre ohne Zwischenprüfung (Spotaudit). Danach erfolgt eine erneute Überprüfung im Rahmen des regulären SeedGuard Systemaudits.

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